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Mo – Fr 8 – 19 Uhr · Sa 8 – 13 Uhr Friedhof Waltrop und Umgebung info@grabpflege-latzel.de
0160 97245461

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Was wir übernehmen, was es kostet, wann Sie kündigen können und was passiert, wenn einmal etwas schiefgeht. Ohne Kleingedrucktes, weil es hier nichts zu verstecken gibt.

Stand
September 2026
Fragen zum Vertrag
0160 97245461

Das Wichtigste vorweg

  • Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser schriftliches Angebot annehmen. Eine Anfrage über die Website verpflichtet Sie zu nichts.
  • Jeder Einsatz wird einzeln beauftragt. Es gibt keine Laufzeit, keine automatische Verlängerung und keine Vorauszahlung: Sie bekommen die Rechnung nach der Arbeit.
  • Als Verbraucher haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht, wenn der Vertrag am Telefon, per Mail oder bei Ihnen zu Hause geschlossen wurde.
  • Was uns nicht gelingt, machen wir nach. Nachbesserung geht bei uns immer vor Diskussion.
  • Preise verstehen sich als Endpreise. Umsatzsteuer weisen wir nach § 19 UStG nicht aus.

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Hausmeisterservice Latzel, Inhaber Noah Latzel, Marktfeld 6, 45731 Waltrop, unter der Marke Grabpflege Latzel für Sie erbringt: die Grundreinigung eines Grabes, wiederkehrende Reinigungstermine und alles, was wir Ihnen im Angebot einzeln aufgeführt haben.

Nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind Bepflanzung, Gießdienste, Grabschmuck und Steinmetzarbeiten. Diese Leistungen bieten wir derzeit nicht an.

Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist, wer den Vertrag zu privaten Zwecken schließt – bei Grabpflege ist das der Regelfall. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

Grundlage§ 13 BGB (Verbraucher), § 14 BGB (Unternehmer), §§ 305 ff. BGB zur Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

§ 2Angebot und Vertragsschluss

Preise und Leistungsbeschreibungen auf dieser Website sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Sie sind kein Angebot im rechtlichen Sinn.

Der übliche Weg: Sie schicken uns eine Anfrage oder rufen an, wir sehen uns das Grab an und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Terminen und Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot annehmen – per Unterschrift, per E-Mail oder ausdrücklich am Telefon. Eine Bestätigung in Textform bekommen Sie von uns in jedem Fall.

Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten. Auch der Grab-Check vor Ort ist kostenlos und unverbindlich.

Grundlage§§ 145 ff. BGB. Bei Fernabsatzverträgen zusätzlich die Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB.

§ 3Was wir leisten

Verbindlich ist ausschließlich der Leistungsumfang aus Ihrem Angebot. Dort steht, welches Grab wir reinigen und was dazugehört – Grabmal, Einfassung, Kies und das Umfeld. Was nicht darin steht, ist nicht beauftragt; fällt uns vor Ort etwas auf, sagen wir es Ihnen und fragen vorher.

Termine

Gearbeitet wird im Freien, deshalb hängt der Termin am Wetter. Den bestätigten Tag halten wir ein, solange es frostfrei und der Friedhof zugänglich ist; sonst schlagen wir Ihnen einen neuen Tag vor. Zu besonderen Anlässen – Beerdigungstag, Geburtstag, Allerheiligen, Totensonntag – planen wir mit entsprechendem Vorlauf.

Nachweis

Zu jedem Einsatz gehören Fotos vor und nach der Arbeit. Sie bekommen sie, ohne danach fragen zu müssen.

§ 4Was wir von Ihnen brauchen

  • Die richtigen Grabdaten – Friedhof, Grabfeld und Grabnummer. Ein falsch bezeichnetes Grab können wir nicht finden und nicht pflegen.
  • Ihre Berechtigung – Sie versichern uns, dass Sie Nutzungsberechtigter des Grabes sind oder in dessen Auftrag handeln.
  • Eine Nachricht bei Änderungen – neue Anschrift, neue Bankverbindung, Übergang der Grabstelle an eine andere Person.
  • Hinweise auf Besonderheiten – Grabmale, die nicht gereinigt werden sollen, eigene Pflanzungen, Gegenstände mit persönlichem Wert.

Verlangt die Friedhofsverwaltung eine Genehmigung, etwa für Steinarbeiten oder Neupflanzungen, holen wir sie in Ihrem Namen ein. Gebühren der Verwaltung rechnen wir zum Selbstkostenpreis ab.

§ 5Preise und Zahlung

Es gilt der Preis aus dem Angebot. Abgerechnet wird nach dem Einsatz, nie im Voraus. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail, auf Wunsch per Post. Bei wiederkehrenden Terminen bekommen Sie nach jedem Termin eine eigene Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, zahlbar per Überweisung. Ein Lastschriftmandat verlangen wir nicht. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Vor einer Mahnung rufen wir an; in aller Regel ist die Sache damit erledigt.

Zusätzliche Arbeiten, die während eines Einsatzes nötig werden – ein Sturmschaden, ein abgesackter Grabstein – führen wir erst nach Ihrer Zustimmung aus. Für einen bereits angenommenen Auftrag ändert sich der Preis nicht. Bei wiederkehrenden Terminen nennen wir eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vor dem betroffenen Termin in Textform; sie gilt erst ab diesem Termin, und Sie können die Vereinbarung vorher mit der Frist aus § 6 beenden.

Grundlage§ 286 BGB (Verzug), § 288 BGB (Verzugszinsen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern).

§ 6Laufzeit und Kündigung

Der Regelfall ist der Einzelauftrag: Sie beauftragen eine Grundreinigung, wir führen sie aus, Sie bekommen Foto und Rechnung. Damit ist der Vertrag erfüllt. Es gibt keine Laufzeit, keine automatische Verlängerung und nichts zu kündigen.

Wiederkehrende Reinigungstermine vereinbaren wir nur, wenn Sie das ausdrücklich möchten. Eine solche Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit, jeder Termin wird einzeln abgerechnet, und Sie können sie jederzeit bis vier Wochen vor dem nächsten Termin formlos beenden – ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Dieselbe Frist gilt für uns. Wir bestätigen die Beendigung in Textform, damit Sie einen Nachweis haben.

Wird das Grab aufgelassen, umgebettet oder geht die Nutzungsberechtigung auf eine andere Person über, endet eine solche Vereinbarung sofort. Haben Sie ausnahmsweise im Voraus gezahlt, erstatten wir den Anteil für nicht erbrachte Leistungen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Grundlage§ 309 Nr. 9 BGB in der Fassung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge: Eine Bindung über die Erstlaufzeit hinaus wäre nur als unbefristetes Verhältnis mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig. Diese Bedingungen bleiben darunter. § 314 BGB für die Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 7Widerrufsrecht für Verbraucher

Haben Sie den Vertrag ausschließlich per Telefon, E-Mail oder Formular geschlossen oder außerhalb unserer Geschäftsräume – etwa bei Ihnen zu Hause oder am Grab –, können Sie ihn binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor Sie diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben (§ 356 Abs. 3 BGB).

Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung: ein Brief an Hausmeisterservice Latzel, Marktfeld 6, 45731 Waltrop, eine E-Mail an info@grabpflege-latzel.de oder ein Anruf unter 0160 97245461. Zur Wahrung der Frist reicht es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf absenden.

Folgen des Widerrufs

Wir erstatten alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs, und zwar auf demselben Weg, auf dem Sie gezahlt haben – es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich etwas anderes. Für diese Rückzahlung berechnen wir Ihnen in keinem Fall ein Entgelt.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir schon vor Ablauf der Frist mit der Arbeit beginnen, zahlen Sie uns den Anteil, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.

Wann das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung verlieren. In der Praxis heißt das: Bitten Sie uns, sofort loszulegen, und ist der Einsatz am Grab abgeschlossen, können Sie danach nicht mehr widerrufen. Wir holen diese Bestätigung vorher ausdrücklich ein und weisen im Angebot darauf hin.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden – müssen es aber nicht.

An Hausmeisterservice Latzel, Marktfeld 6, 45731 Waltrop, info@grabpflege-latzel.de, Telefon 0160 97245461

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Leistung: ______________
Bestellt am / beauftragt am: ______________
Name: ______________
Anschrift: ______________
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________

Grundlage§§ 312g, 355 BGB (Widerrufsrecht), § 356 Abs. 4 BGB (Erlöschen bei vollständig erbrachter Dienstleistung), § 357 BGB (Rückzahlung auf demselben Weg und ohne Entgelt), § 357a BGB (Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn, früher § 357 Abs. 8 BGB). Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 8Wenn etwas nicht stimmt

Sagen Sie es uns. Grabpflege ist Handarbeit, und Handarbeit misslingt gelegentlich. Melden Sie einen Mangel möglichst innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsatz oder nachdem Sie ihn bemerkt haben – dann können wir noch nachvollziehen, wie das Grab aussah, und die Fotos helfen uns dabei.

Wir bessern nach, in der Regel innerhalb einer Woche und ohne Zusatzkosten. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche scheitern, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon in vollem Umfang bestehen; die Verjährungsfristen richten sich nach dem Gesetz.

Grundlage§§ 634 ff. BGB bei werkvertraglichen Leistungen, §§ 611 ff. BGB bei Dauerpflege. Die genannte Meldefrist ist eine Bitte, keine Ausschlussfrist gegenüber Verbrauchern.

§ 9Wetter, Friedhofsordnung, höhere Gewalt

Bei Frost, Dauerregen, Sturm oder geschlossenem Friedhof verschieben wir Einsätze auf den nächsten möglichen Termin. Das ist keine Vertragsverletzung, sondern Handwerk im Freien. Fällt eine Leistung dauerhaft aus, erstatten wir den entsprechenden Anteil.

Vorrang hat immer die Satzung des jeweiligen Friedhofs. Verbietet sie eine Bepflanzung, eine Grabeinfassung oder ein Reinigungsmittel, setzen wir sie nicht ein und schlagen Ihnen eine zulässige Alternative vor.

Für Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Wildverbiss, Sturm oder Fremdeinwirkung Dritter haften wir nicht. Wir melden Ihnen solche Schäden, sobald wir sie sehen, und machen ein Foto.

§ 10Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Ebenso bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Rahmen abgegebener Garantien.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen und die für den Vertrag wesentlich ist. Die Haftung ist dann auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Sollte beim Einsatz ein Grabmal, eine vorhandene Bepflanzung oder eine Nachbargrabstelle zu Schaden kommen, sagen wir Ihnen das von uns aus – auch dann, wenn es niemandem aufgefallen wäre – und kümmern uns um die Regulierung. Auf Nachfrage nennen wir Ihnen gern, worüber unser Betrieb versichert ist.

Grundlage§§ 276, 278, 309 Nr. 7 BGB. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 11Fotos und Daten

Die Fotos vor und nach jedem Einsatz sind Teil der Leistung und gehen an Sie. Auf unserer Website oder in Anzeigen zeigen wir ein Grab nur, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben; Namen und Inschriften machen wir dann unkenntlich. Die Zustimmung können Sie jederzeit formlos zurückziehen.

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht ausführlich in der Datenschutzerklärung.

§ 12Änderungen dieser Bedingungen

Diese Bedingungen können sich ändern, wenn sich Gesetze, Rechtsprechung oder unsere Abläufe ändern. Für einen laufenden Vertrag gilt eine neue Fassung nur, wenn Sie ihr zustimmen.

Wir legen Ihnen eine geplante Änderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Termin in Textform vor und erklären dabei, was sich ändert und warum. Stimmen Sie zu, gilt ab diesem Termin die neue Fassung. Antworten Sie nicht oder lehnen Sie ab, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter – Ihr Schweigen werten wir nicht als Zustimmung.

Können wir den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen nicht sinnvoll fortführen, dürfen wir ihn mit der Frist aus § 6 kündigen. Umgekehrt können auch Sie den Vertrag aus Anlass einer angebotenen Änderung mit derselben Frist kündigen. Auf beides weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin.

GrundlageBGH, Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20: Eine Klausel, nach der Schweigen als Zustimmung zu geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, benachteiligt Verbraucher unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Deshalb bitten wir um eine ausdrückliche Zustimmung.

§ 13Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Melden Sie sich bei einem Problem lieber direkt bei uns – meistens ist es mit einem Anruf und einem zweiten Termin am Grab erledigt.

Fassung September 2026. Für bereits geschlossene Verträge gilt die Fassung, die Sie mit Ihrem Angebot erhalten haben.

Lieber einmal nachfragen?

Was hier in Paragrafen steht, erklären wir Ihnen am Telefon in zwei Sätzen. Ohne Verkaufsgespräch.

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